Nicht die Nebenkosten beim Immobilienkauf vergessen!
- sedlick
- 27. Dez. 2021
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Dez. 2021
Nachdem man für sich einmal festgelegt hat, welche Art von Immobilie man erwerben möchte (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück, usw.) geht es darum, eine möglichst realistische Finanzierung für sein Vorhaben auf die Beine zu stellen. Um für das Bankgespräch möglichst gut vorbereitet zu sein, sollte man sich bereits vorher über die anfallenden Gesamtkosten (Kaufpreis samt aller Nebenkosten!) im Klaren sein.
Der Makler und seine Provision
Die Höhe der maximal zulässigen Provision ist in einer eigenen Verordnung geregelt und beträgt bei einem Kauf in der Regel 3% vom Kaufpreis zuzügl. 20% USt. Auch wenn der Makler vom Immobilienverkäufer beauftragt wurde, sind die Maklerkosten in der Praxis oft (noch zusätzlich) vom Käufer zu tragen. Das Thema Maklerkosten und deren Höhe sollten Sie beim ersten Kontakt gleich ansprechen. Diese Kosten sind in Ihre Liste der Nebenkosten mitaufzunehmen und bei der Finanzierung (sofern Sie diese nicht aus Eigenmitteln bezahlen) zu berücksichtigen.
Kosten der Kaufvertragserrichtung
Die Kaufverträge werden vorwiegend von Anwälten oder Notaren erstellt, was ratsam, aber nicht zwingend erforderlich ist. Empfehlenswert bzw. von den finanzierenden Banken auch gefordert ist es insbesondere dann, wenn es zB um die gleichzeitige Einverleibung eines Pfandrechtes geht und der Vertragserrichter gleichzeitig als Treuhänder fungiert. Die anfallenden Kosten für die Kaufvertragserstellung (und die grundbücherliche Durchführung) sind individuell, je nach Höhe des Kaufpreises der Immobilie und bewegen sich ca. zwischen 1-2% vom Kaufpreis zuzügl. Barauslagen und Umsatzsteuer, können aber in der Regel verhandelt werden. Folgender Tipp: Stellen Sie klar, dass vom Honorar nicht nur die Erstellung des Kaufvertrages, sondern auch dessen grundbücherliche Durchführung, die Treuhandschaft und die Einverleibung des Pfandrechtes für die finanzierende Bank mitumfasst sind. Sonst könnte es passieren, dass diese noch zusätzlich verrechnet werden!
Grunderwerbsteuer
Diese Steuer beträgt in der Regel 3,5% des Kaufpreises. Steuerschuldner sind grundsätzlich sowohl Verkäufer als auch Käufer! Eine Regelung, wonach diese vom Käufer alleine zu tragen ist, findet sich aber in nahezu 100% der Kaufverträge wieder. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den Vertragserrichtern bereits im Kaufvertrag der Höhe nach offen ausgewiesen. Da die Rechtsanwälte/Notare die Grunderwerbsteuer online (selbst)berechnen ist diese zumeist spätestens gleichzeitig mit dem Kaufpreis zur Zahlung fällig.
Eintragungsgebühren
Das Eigentumsrecht an der Immobilie wird im Grundbuch eingetragen und löst eine Gebühr in Höhe von 1,1% des Kaufpreises aus. Wie die Grunderwerbsteuer wird auch diese von den Vertragserrichtern gleich direkt an das Gericht abgeführt und ist deshalb meist gleichzeitig mit der Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Wenn zudem ein Pfandrecht für die Finanzierung der Immobilie einverleibt werden soll, löst dies zusätzliche Kosten in Höhe von 1,2% der Höhe der Hypothek (nicht in Höhe des Kaufpreises!) aus.
Kein „Hinterholz 8“!
Sind bei der Immobilie (zB Haus) gar noch Renovierungsarbeiten notwendig? Lassen Sie diese von einem Profi beurteilen und die notwendigen Kosten schätzen, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt. Das schlimmste wäre, hier einen Fehler zu machen, mit dem veranschlagten Budget nicht auszukommen und in einer halbfertigen/sanierungsbedürftigen Immobilie zu wohnen!
Sonstiges
Ist die Immobilie (zB Wohnung oder Haus) nicht eingerichtet, ist auch dafür noch ein entsprechendes Budget vorzusehen! Vor dem Kauf ist unbedingt auch die monatliche Belastung aus den Bewirtschaftungskosten (Wasser, Gas, Kanal, Strom, TV, Steuern, usw.) zu hinterfragen!
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